Reiserücktritt
Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung
Klaus und Eva P. freuen sich seit Monaten auf ihren Portugal-Urlaub. Vier Tage vor Abflug fällt Klaus P. während der Hausarbeit von der Leiter: Bein gebrochen, Arm verstaucht – an Urlaub ist nicht mehr zu denken. Gut, dass er eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen hat.
Diese erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall absichern, dass Sie wegen einer vorzeitigen Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können. Sollten Sie zu einer vorzeitigen Abreise gezwungen sein, ersetzt Ihnen die Reiseabbruchversicherung entstandene Mehrkosten.
Triftige Gründe für Nichtantritt oder Beendigung einer Reise sind aus Sicht der meisten Reiserücktrittskostenversicherungen:
- schwerer Unfall des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
- unerwartete, schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
- Tod eines nahen Angehörigen
- Unverträglichkeit nach einer Impfung
- unvorhersehbare Komplikationen bei einer Schwangerschaft
- schwerer Schaden für den Versicherten durch Einbruch in die Wohnung, Brandstiftung, Feuer, Elementarereignis.