Jagdhaftpflicht
Laut DJV-Handbuch "Jagd 2000" gibt es in Deutschland ca. 339.000 Jäger.
Ohne Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung kann der Jagdschein nicht gelöst werden, denn sie ist eine Pflichtversicherung für Jäger.
Gemäß dem Bundesjagdgesetz muss jeder Jäger eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt Jagdunfälle, z.B., wenn dem Jäger zufällig jemand vor die Flinte läuft oder der Jagdhund einen Spaziergänger beißt.
Die gesetzliche Haftpflicht umfasst den erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie das Halten und Führen von zwei Jagdhunden. Eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtpolice ist daher nicht nötig.