Vollschutz

Neue Aufgaben für die private Krankenversicherung

Gesundheits-Kompromiss steht

Mit Einschnitten für Patienten, Versicherte und Leistungsanbieter in Milliardenhöhe soll das deutsche Gesundheitswesen wieder fit gemacht werden. Nach gut zwei Wochen einigten sich Regierung und Opposition in einer bisher einmaligen Konsensrunde auf eine Neuordnung der Kassenleistungen sowie mehr Effizienz in der Medizin.

Die nach Angaben aller Parteien größte Sozialreform seit der Wiedervereinigung soll die 142 Milliarden Euro teure gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahre 2007 um bis zu 20 Milliarden Euro entlasten.

Die Beiträge sollen bis 2006 von derzeit durchschnittlich ca. 14,4 Prozent auf 13 Prozent sinken. Schon im kommenden Jahr soll der Beitragsatz der GKV bereits bei 13,6 Prozent liegen.

Kernpunkte des Gesundheits-Kompromiss

Der Gesundheits-Kompromiss enthält im Kern folgende Eckpunkte mit unmittelbarer Auswirkung auf die Versicherten:

  • Der Zahnersatz wird aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliedert. Zur Deckung der Kosten müssen Versicherte aber eine obligatorische Zusatzversicherung bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Dieses Wahlmodell soll aber erst 2005 angeboten werden.
  • Das bisher von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanzierte Krankengeld soll ab dem Jahr 2007 allein von den Versicherten finanziert werden. Versicherer des Krankengeldes bleiben die gesetzlichen Krankenversicherer.
  • Bei allen Leistungen müssen Patienten künftig zehn Prozent dazu zahlen, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Die Zuzahlung bei ambulanter ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung beträgt zehn Euro je Quartal und Behandlungsfall (Praxisgebühr). Erfolgt die Behandlung auf Überweisung durch den Hausarzt, entfällt die Zuzahlung.
  • Im Krankenhaus fallen täglich zehn Euro Gebühr für maximal 28 Tage pro Jahr an.
  • Für alle Zuzahlungen gilt künftig eine Obergrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke beträgt sie nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind befreit. Bei Vorsorge und Präventionsmaßnahmen wird ein Bonus gewährt.
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden. Ausgenommen bleiben Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie Jugendliche mit Entwicklungs-Störungen und Schwerstkranke. Der Versandhandel von Medikamenten wird in Deutschland künftig erlaubt.

Neben den Versicherten der GKV sollen in vergleichbarem Umfang auch die Bediensteten des Staates zur Kasse gebeten werden; ihnen droht eine entsprechende Kürzung der Beihilfen im Krankheitsfall.

Eingriff in einen funktionierenden Markt

Die vorgesehene Vermittlung von PKV-Zusatzversicherungen durch die GKV ist nach Auffassung des PKV-Verbandes ein Schritt in die falsche Richtung. Sie sei ein Eingriff in einen funktionierenden Markt für Zusatz-Versicherungen, der bei der PKV seit Jahrzehnten erfolgreich funktioniert.

„Wir werden das Zahnersatzmodell streng an den Kriterien eines fairen Wettbewerbs prüfen. Eine Scheinlösung, bei der es lediglich um einen Sonderbeitrag in der GKV für Zahnersatz geht, wäre die Ausgliederungs-Entscheidung nicht wert gewesen," sagte Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach.

PKV-Modell zur Auslagerung des Zahnersatz

Bereits vor einigen Wochen hat der PKV-Verband für die Auslagerung des Zahnersatzes eine Tarifkalkulation vorgelegt.

Wenn der Zahnersatz aus der GKV ausgegliedert wird, ist die PKV bereit, jeden GKV-Versicherten für diese Leistung zu versichern. Die PKV unterwirft sich damit einer Annahmeverpflichtung ohne Risikoprüfung. Bisher in der GKV erworbene Bonusansprüche werden übernommen.

Bei dem vorlegten Modell wird jeder GKV-Versicherte in der PKV zum Monatsbeitrag von rund 7,50 Euro gegen die Leistung Zahnersatz versichert. Kinder sind dabei beitragsfrei mitversichert.

Der Beitrag ist dabei bereits auf der Grundlage der ab 2004 zu erwartenden Leistungs-Ausgaben und damit auf der Grundlage möglichst weiter Stabilität errechnet worden.

Preisvergleich zur GKV

Zum Vergleich: In der GKV zahlt ein Bezieher von 2.500 Euro Monats-Einkommen rechnerisch 8,75 Euro für Zahnersatz. Dabei wird davon ausgegangen, dass auf den Zahnersatz etwa 0,35 Beitragspunkte entfallen.

Das PKV-Angebot umfasst mindestens den heutigen Leistungskatalog der GKV. Zugrunde gelegt wurde ein System von Festzuschüssen, die je nach Indikation gewährt werden.

Da Festzuschüsse auch bei Implantaten gezahlt werden, geht der Tarifumfang in dieser Hinsicht über den heutigen GKV-Schutz hinaus.