Beihilfeergänzung
Sie sind Beihilfeberechtigter?
Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst bekommen Sie Beihilfe.
Doch Gesundheit kostet Geld und auch Sie als Beihilfeberechtigter bekommen das zu spüren.
Ihr Dienstherr/Arbeitgeber zahlt längst nicht alles, nämlich max. 70% (bei Kindern 80%) der beihilfefähigen Kosten. Sie jedoch möchten einen guten medizinischen Schutz und nicht auf den gesamten Restkosten sitzen bleiben.
Laut Verfassung haben der Staat und seine Organe eine Fürsorgepflicht, über die konkreten Kosten wird jedoch nichts gesagt.
Da die öffentlichen Kassen von Jahr zu Jahr leerer werden, gibt es immer weniger beihilfefähige Aufwendungen.
Begeben Sie sich - als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst - auf die sichere Seite und machen Sie sich mit den Möglichkeiten vertraut, die Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Gesundheitsvorsorge bietet.