Kasko
KFZ-Kaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko-Versicherung deckt Sachschäden am versicherten Fahrzeug ab. Diese Versicherungsform empfiehlt sich besonders für neue Fahrzeuge, bei denen die eventuelle Schadenssumme sehr hoch sein kann.
Wie bei der Autohaftpflichtversicherung gibt es auch bei der Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Im Schadenfall findet eine Rückstufung statt, der Beitrag steigt. Wird der Schaden jedoch durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt, gibt es keine Rückstufung. Besonders bei der Vollkasko-Versicherung ist es empfehlenswert eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, je höher diese ist, umso geringer ist der Versicherungsbeitrag.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko-Versicherung deckt Sachschäden am versicherten Fahrzeug ab. Hierbei sind verschiedene Selbstbeteiligungen möglich. Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, zahlt einen kleineren Beitrag.
Folgende Schäden sind in der Regel durch eine Teilkasko-Versicherung abgedeckt:
- Feuer
- Diebstahl
- Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Glasbruch
- Wildschäden
- Marderbiss (je nach Versicherung)
Mehr als die Hälfte der Schäden in Deutschland sind jedoch nur durch eine Vollkasko-Versicherung gedeckt. Hauptunterschied der einfachen Haftplicht- zur Teilkaskoversicherung, ist die Versicherung gegen Diebstahl. Je älter ein Fahrzeug ist, desto weniger diebstahlgefährdet ist es in der Regel.