Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung versichert den Reisenden gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks. Versichert ist das Reisegepäck desjenigen, der die Versicherung abschließt sowie der mitreisenden Personen, sofern sie mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige oder Hausangestellte sind. Ebenfalls mitversichert sind mitreisende Lebensgefährten. Nicht mitversichert sind dagegen Personen, die man erst auf der Reise kennenlernt.

Folgende Gegenstände sind als Reisegepäck versichert:

  • sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen
  • aufgegebenes Gepäck und Handgepäck
  • Reiseandenken und Geschenke bis zu bestimmten Höchstsummen
  • nahezu alle Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung während des Transportes und der Lagerung, nicht jedoch während des "bestimmungsgemäßen Gebrauchs"

Für Wertsachen wie Foto, Video, Schmuck, Pelze etc. gilt: Diese Gegenstände sind oft nur bis zu einer bestimmten Prozentzahl der Gesamtversicherungssumme versichert. Außerdem gelten für die Aufbewahrung und das Tragen von Wertgegenständen besondere Auflagen.

Versichert ist der Zeitwert der mitgeführten Sachen. Das ist der Betrag, zu dem Sie neue Sachen gleicher Art am ständigen Wohnort kaufen können, wobei Sie einen Abzug für Alter, Abnutzung und Gebrauch hinnehmen müssen. Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten, maximal aber der Zeitwert, bezahlt.